Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Was nun?

Autounfall

Ein Unfall ist schon stressig genug, aber mit einem Leasingfahrzeug kommen zusätzliche Herausforderungen auf Sie zu. Da Sie das Fahrzeug nicht besitzen, ist die Schadensregulierung etwas komplexer.

Dennoch können Sie mit den richtigen Schritten dafür sorgen, dass der Schaden schnell behoben wird und keine Probleme bei der Rückgabe entstehen.

Erste Schritte nach dem Unfall

Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie zunächst für Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen sorgen. Stellen Sie sicher, dass niemand verletzt ist, und sichern Sie die Unfallstelle ab. Im Anschluss sollten Sie die Polizei verständigen, die den Unfall offiziell aufnimmt. Dies ist besonders bei Leasingfahrzeugen wichtig, da der Schaden dokumentiert werden muss.

Sobald die ersten Maßnahmen getroffen sind, sollten Sie den Leasinggeber sowie Ihre Versicherung informieren. Diese werden genaue Informationen über den Unfallhergang und die Schäden benötigen, um den Fall weiter zu bearbeiten. Machen Sie Fotos vom Unfallort und den Beschädigungen am Fahrzeug, um die Situation umfassend zu dokumentieren.

Haftung und Kosten – Wer zahlt den Schaden?

Die Kostenübernahme hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, kommt dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Sind Sie jedoch selbst für den Unfall verantwortlich, greift Ihre Vollkaskoversicherung, sofern Sie eine abgeschlossen haben.

Leasinggesellschaften haben oft spezielle Vertragswerkstätten, in denen Reparaturen durchgeführt werden müssen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, welche Bedingungen Ihr Leasingvertrag in Bezug auf Reparaturen enthält. So vermeiden Sie Ärger bei der Fahrzeugrückgabe.

Besondere Vorsicht bei der Schadensregulierung

Anders als bei einem Fahrzeug in Privatbesitz müssen Sie bei einem Leasingfahrzeug zusätzliche Bedingungen beachten. Die Leasinggesellschaft ist der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs und daher in alle Entscheidungen rund um die Reparatur und Schadensregulierung involviert. Bevor Sie eigenständig Reparaturen in Auftrag geben, sollten Sie immer Rücksprache mit dem Leasinggeber halten.

In manchen Fällen kann es auch zu einer Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden kommen. Dies geschieht, wenn die Reparaturkosten den Restwert des Fahrzeugs übersteigen. In einem solchen Fall sollten Sie ebenfalls den Leasinggeber kontaktieren, um den weiteren Verlauf des Vertrags zu klären.

Unterstützung durch einen Kfz-Sachverständigen

Um sicherzustellen, dass alle Schäden korrekt und umfassend dokumentiert sind, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Ein detailliertes Gutachten kann helfen, spätere Diskussionen über den Schaden zu vermeiden und den Prozess der Schadensregulierung zu beschleunigen.

Das MB Ingenieurbüro in München bietet professionelle Gutachten und unterstützt Sie bei der Abwicklung Ihres Schadensfalls. Gerade bei Leasingfahrzeugen ist eine präzise Schadensbewertung entscheidend, um Missverständnisse mit dem Leasinggeber zu vermeiden.

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