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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Je nach Fall:

Haftpflicht (Ich bin am Unfall nicht Schuld):
In diesem Fall ist das Gutachten grundsätzlich kostenlos, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

Kasko (Ich bin am Unfall Schuld):
In diesem Fall beauftragt die Versicherung den Kfz-Sachverständiger. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten nicht zufrieden, steht es ihm frei, einen eigenen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, welcher das Gutachten der Versicherung prüft (siehe Gutachtenprüfung) und somit das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das Gutachten wäre hier jedoch mit Kosten verbunden.

Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00€ belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde ein Kostenvoranschlag ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.

Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag, einem Kurzgutachten und einem Gutachten kann hier nachgelesen werden.

Ja ein Gutachter kann ebenfalls Kostenvoranschläge erstellen.
Diese sind meist Aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da der Kostenvoranschlag des Gutachters umfangreicher als der einer Werkstatt ist.

Ein Kurzgutachten wird, wie auch ein Kostenvoranschlag, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00€). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt. Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kurzgutachten kann hier nachgelesen werden.

Ja, denn ein Rechtsanwalt würde Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.

Der Rechtsanwalt kostet im Haftpflichtfall nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Warum es sinnvoll wäre einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist (hier) ausführlich erläutert.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).

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