Das Unfall- bzw. Schadengutachten dient hauptsächlich dazu, den Schadenumfang und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug vollständig, sach- und fachgerecht festzustellen. Des Weiteren wird dadurch eine Beweissicherung durchgeführt, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Seite geltend zu machen.
Bei kleinen Schäden (Bagatellschaden > Schadenhöhe bis ca. 750,00 €) kann sowohl eine Reparaturkostenkalkulation (Kostenvoranschlag), als auch ein Kurzgutachten erstellt werden. Unsere Empfehlung ist ein Kurzgutachten, da es zum einen von der Versicherung grundsätzlich anerkannt wird und zum anderen aussagekräftiger ist. Darüber hinaus kann dieses bei Bedarf zu einem vollwertigen Schadengutachten umgewandelt werden.
In der unten aufgeführten Tabelle werden die Unterschiede zwischen den von uns gefertigten Kurzgutachten, Reparaturkostenkalkulationen und vollwertigen Gutachten dargestellt.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos.
Reparaturkostenkalkulation Rep.-Kosten < 750 € | Kurzgutachten Rep.-Kosten < 750 € | Gutachten Rep.-Kosten >750 € |
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Angabe von Stundenverrechnungssätzen | JA | JA | JA |
Angabe der Ersatzteilpreise | JA | JA | JA |
Bildliche Dokumentation des Schadens | JA | JA | JA |
Bildliche Dokumentation des Fahrzeugs | NEIN | JA | JA |
Angaben zum optischen Zustands | NEIN | JA | JA |
Angaben zum technischen Zustand | NEIN | JA | JA |
Angaben zu Reparatur- oder Prognoserisiken | NEIN | JA | JA |
Beschreibung der Unfallschäden und des Reparaturweges | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Wertminderung | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zum Wiederbeschaffungswert | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Reparaturdauer | NEIN | NEIN | JA |
Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung und/oder zum Mietwagenpreis | NEIN | NEIN | JA |