Schadengutachten

Präzise Schadengutachten – Unabhängig, schnell und verlässlich

Leistungen

Schadengutachten

Ein Schadengutachten dient unter anderem zur Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenshöhe, sowie der Beweissicherung. Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden (mein Fahrzeug wurde durch Fremdeinwirkung beschädigt) oder um einen Kaskoschaden (ich habe den Unfall verursacht) handelt.

Bei kleinen Schäden (Bagatellschaden -> Schäden bis ca. 1000,00€ netto) kann sowohl ein Kostenvoranschlag, als auch ein Kurzgutachten erstellt werden. Letzteres ist zu empfehlen, da es zum einen von der Versicherung grundsätzlich anerkannt wird und zum anderen aussagekräftiger ist. Darüber hinaus kann dieses bei Bedarf zu einem vollwertigen Schadengutachten umgewandelt werden.

In der unten aufgeführten Tabelle werden die Unterschiede zwischen den von uns gefertigten Kostenvoranschlägen, Kurzgutachten und vollwertigen Gutachten dargestellt.

Haftpflichtschaden

Kostenübernahme:
  • Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung alle anfallenden Kosten.
  • Das Schadengutachten ist für Sie somit komplett kostenlos.*
Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen:
  • Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, dürfen Sie eigenständig einen Kfz-Sachverständigen beauftragen.
  • Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Diese arbeiten im Auftrag der Versicherung und handeln oft parteiisch.
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht:
  • Ihnen steht außerdem die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Somit entstehen für Sie keine Kosten.*
  • Es empfiehlt sich, einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Hinweis: Warum die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll ist, erfahren Sie weiter unten.

*Kostenübernahme erfolgt nur, sofern Sie keine Mitschuld tragen oder den Unfall nicht selbst herbeigeführt haben.

Kaskoschaden

  • Wenn Sie den Unfall verursacht haben und auf Reparaturkosten bestehen, tritt Ihre Vollkaskoversicherung in Kraft.
  • Wenn weder Sie noch eine andere Person Schuld am Unfall trägt (z. B. Kollision mit einem Tier oder Naturkatastrophen), tritt Ihre Teilkaskoversicherung in Kraft.
  • In beiden Fällen darf die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Wichtige Hinweise:
  • Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie insbesondere die „AKB“ (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung).
  • Sollten Sie mit dem Gutachten der Versicherung nicht einverstanden sein, dürfen Sie zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Diese Kosten tragen Sie jedoch selbst.
  • Der unabhängige Sachverständige prüft Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihren Kostenvoranschlag (siehe Gutachten-, Rechnungs- & Kostenvoranschlagsprüfung) und leitet bei Bedarf mit Ihrer Zustimmung weitere Schritte ein.

Vergleich

Vergleich zwischen Kostenvoranschlag, Kurzgutachten & Gutachten

Kostenvoranschlag

Kurzgutachten

Gutachten

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