Je nach Fall:
Haftpflichtschadenfall
In diesem Fall sind Sie der Geschädigte, d. h. grundsätzlich müssen alle Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden. Das Schadengutachten wird dann für Sie komplett kostenlos* erstellt.
*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall
Kaskoschadenfall
Bei einem Verkehrsunfall, den Sie verursacht haben, tritt Ihre Kaskoversicherung in Kraft. Lesen Sie sich Ihren Versicherungsvertrag aufmerksam durch und beachten Sie die AKBs – Allgemeine Bedingungen der Kfz-Versicherung.
Die Versicherung ist weisungsbefugt. D. h. die Versicherung beauftragt einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Je nach AKBs müssen Sie Ihr Fahrzeug Werkstatt gebunden reparieren lassen oder können frei wählen.
Sollten Sie mit diesem Gutachten nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, zusätzlich einen eigenen Kfz-Sachverständigen für eine Gutachtenprüfung zu beauftragen. Diese Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.
Der Kfz-Sachverständige prüft dann Ihr Gutachten, Ihre Rechnung oder Ihre Reparaturkostenkalkulation und leitet, wenn nötig, mit Ihrer Zustimmung das Sachverständigenverfahren ein.
Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00 € belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde eine Reparaturkostenkalkulation (Kostenvoranschlag) ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.
Ja, ein Gutachter kann ebenfalls eine Reparaturkostenkalkulation erstellen. Diese sind meist aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da die Reparaturkostenkalkulation des Gutachters umfangreicher als die einer Werkstatt ist.
Ein Kurzgutachten wird, wie auch eine Reparaturkostenkalkulation, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00 €). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger und umfangreicher als eine Reparaturkostenkalkulation und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt.
Ja, denn ein Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.
Im Haftpflichtschadenfall steht Ihnen ein Rechtsanwalt zu, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Hier empfiehlt sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der in diesem Fall kostenlos* für Sie tätig wird.
*Keine Mitschuld, Teilschuld oder herbeigeführter Unfall
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).
Die Gutachtenrechnung wird ebenfalls durch eine Quote gezahlt. Den anderen Teil der Rechnung müssen Sie selbst übernehmen.
Natürlich. Übermitteln Sie der Werkstatt die Information, dass Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen, und dass diese sich an den Sachverständigen wenden soll. Die Werkstatt vereinbart mit uns einen Termin zu Besichtigung.
Anschließend wird das Gutachten erstellt und an Sie, gegebenenfalls an den Rechtsanwalt oder an die Versicherung und an die Werkstatt übermittelt. Die Werkstatt würde nach Erhalt des Gutachtens mit der Reparatur beginnen.
Ja, während der Reparaturzeit wird ein Mietwagen bezahlt oder Sie bekommen den entsprechenden Nutzungsausfall erstattet. Der Nutzungsausfall wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt und angegeben.
Ja, während der Reparaturzeit wird ein Mietwagen bezahlt oder Sie bekommen den entsprechenden Nutzungsausfall erstattet. Der Nutzungsausfall wird im Rahmen des Gutachtens ermittelt und angegeben.
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf einen neutralen, objektiven und unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsbefugt und stellt als Auftraggeber einen Ihrer eigenen Kfz-Sachverständigen.
Es ist empfehlenswert Ihr Gutachten oder Ihre Reparaturkostenkalkulation genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Prüfung des Gutachtens zu beauftragen.
Der von der Versicherung bestellte Kfz-Sachverständige vertritt in erster Linie die Interessen des Versicherers. Häufig wird bei den folgenden Punkten zu Gunsten der Versicherung gespart:
– Stundenverrechnungssätze
– Schadenhöhe
– Reparaturweg
– Reparaturverfahren
– Wertminderung
HIS ist die Abkürzung für das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft. Das HIS soll die Versicherungen vor Versicherungsbetrug und -missbrauch schützen. Das HIS ist für den Versicherer ein Hilfsmittel bei der Prüfung der in Versicherungsanträgen gemachten Angaben und bei der Aufklärung von Schadenfällen mit Manipulationsverdacht.