Unsere weiteren Leistungen für Ihr Fahrzeug in München und Umgebung

Wir übernehmen:

  • Fahrzeugbewertung
  • Gutachten- und Rechnungsprüfung
  • Reparaturbestätigung
  • Wertgutachten
  • Oldtimergutachten 
  • Schadengutachten

Die Fahrzeugbewertung hilft, den Wert Ihres Fahrzeuges gegenüber möglichen Käufern, der Versicherung oder anderen glaubhaft und argumentationssicher darzulegen. Das Fahrzeug wird bei der Fahrzeugbewertung von innen und außen gründlich beurteilt. Dabei halten wir u. a. den allgemeinen Zustand, Fahrzeugalter, Laufleistung, etc. anhand einer Bilddokumentation fest.

Folgende Daten werden durch die Fahrzeugbewertung festgehalten und dokumentiert:

  • beim Verkauf des Fahrzeuges
  • zur Vorlage bei der Versicherung oder zum Nachweis für den eigenen Bedarf
  • Wiederbeschaffungswert / Marktwert
  • Händlereinkaufswert / Händlerverkaufswert
  • Allgemeine Fahrzeugdaten (Fahrzeugalter, Laufleistung, Motor, Aufbau etc.)
  • Serienausstattung / Sonderausstattung / Zubehör
  • Beurteilung von Altschäden und nicht reparierten Schäden
  • Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein
  • Reparaturrechnungen / Gutachten
  • Umbauten
  • Scheckheft / Serviceheft


Das Oldtimer- und Wertgutachten dient in erster Linie der Darlegung des erhöhten Wertes Ihres Fahrzeugs. Empfehlenswert ist dies für Fahrzeuge in seltenem Originalzustand oder bei aufwendig durchgeführten Restaurationsarbeiten. 


Wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung steht, ist es schwierig den Wert des Fahrzeugs der Versicherung gegenüber zu beweisen. Insbesondere ist dies wichtig, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder ein Brandschaden vorliegt. Auch wenn ein nicht verschuldetes Schadensereignis eintritt, dient das Wertgutachten als Wertnachweis für die gegnerische Versicherung. 


In einer detaillierten und umfangreichen Dokumentation wird der Fahrzeugzustand Ihres Fahrzeuges ausführlich beschrieben. Hierbei werden alle technischen Daten erfasst sowie eine Zustandsbeschreibung aller Baugruppen erstellt.


Bewertungskriterien für ein Oldtimer- und Wertgutachten:

  • Wiederbeschaffungswert / Marktwert / Zeitwert
  • Zustandsnote
  • Allgemeine Fahrzeugdaten (Fahrzeugalter, Laufleistung, Motor, Aufbau etc.)
  • Serienausstattung / Sonderausstattung / Zubehör
  • Beurteilung von Altschäden und nicht reparierten Schäden
  • Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein
  • Reparaturrechnungen / Gutachten
  • Scheckheft / Serviceheft
  • Pflegezustand Ausstattung
  • Restaurationsarbeiten
  • Umbauten
  • Wartungszustand

Sie haben Zweifel an Umfang oder Qualität der Reparaturleistung? Dann ist es sinnvoll uns mit der Prüfung Ihres Kfz-Gutachtens, Ihrer Reparaturrechnung oder Ihrer Reparaturkostenkalkulation zu beauftragen. Wir prüfen detailliert und präzise alle Position auf Notwendigkeit, Angemessenheit der veranschlagten Kosten, Erforderlichkeit der angesetzten Arbeitsstunden und ob ein sach- und fachgerechter Reparaturweg gewählt worden ist. Fällt die Prüfung zu Ihren Ungunsten aus, erhalten Sie von uns eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Die Prüfung Ihres Kfz-Gutachtens, Ihrer Reparaturrechnung oder Ihrer Reparaturkostenkalkulation kann sowohl im Haftpflichtschadenfall, als auch im Kaskoschadenfall durchgeführt werden. Im Kaskoschadenfall ist dies dringend zu empfehlen.

Wir prüfen für Sie:

  • Kfz-Gutachten & Motorrad-Gutachten
  • Reparaturrechnungen
  • Reparaturkostenkalkulation

 

Die Kosten einer Prüfung tragen Sie und werden je nach Umfang und Aufwand berechnet.

Die Reparaturbestätigung dient zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur. In den meisten Fällen kommt diese bei der fiktiven Schadenregulierung zur Anwendung. Wurde die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt, stehen Ihnen u. a. die Nutzungsausfallkosten und die bei der fiktiven Abrechnung anfallende MwSt. zu.

Darüber hinaus dient die Reparaturbestätigung als Sicherheit um das Recht auf Schadenersatz im Fall einer Schadenregulierung bei zukünftigen Schäden an gleicher Stelle wahrnehmen zu können.

Eine Reparaturbestätigung wird benötigt, wenn Ihr Fahrzeug in Eigenregie repariert wurde oder keine Rechnung über die Reparatur vorhanden ist.

Notwendige Unterlagen für eine Reparaturbestätigung sind das im Vorfeld erstellte Gutachten und Bilder vom Schaden.

Das Unfall- bzw. Schadengutachten dient unter anderem, um den Schadenumfang und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug vollständig, sach- und fachgerecht festzustellen.

Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden (Ihr Fahrzeug wurde durch Fremdeinwirkung beschädigt) oder um einen Kaskoschaden (Sie ha­ben den Unfall verursacht) handelt.

  • Haftpflichtschadenfall
    Sie sind am Unfall nicht Schuld!
  • Kaskoschadenfall
    Sie sind am Unfall Schuld!


Bei kleinen Schäden (Bagatellschaden > Schadenhöhe bis ca. 750,00 €) kann sowohl eine Reparaturkostenkalkulation (Kostenvoranschlag), als auch ein Kurzgutachten erstellt werden. Unsere Empfehlung ist ein Kurzgutachten, da es zum einen von der Versicherung grundsätzlich anerkannt wird und zum anderen aussagekräftiger ist. Darüber hinaus kann dieses bei Bedarf zu einem vollwertigen Schadengutachten umgewandelt werden.