Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Zuallererst sollte der Unfallort abgesichert werden und falls nötig, erste Hilfe geleistet werden.
Anschließend sollten Sie die Polizei (vor allem bei unklarem Sachverhalt) anfordern und ggf. den Notruf alarmieren. Danach sind die Personendaten von Beteiligten und Zeugen (auch selbst ansprechen) austauschen.
Wenn möglich, sollten Sie Bilder der Fahrzeuge (Schäden, Kennzeichen, Position und Unfallörtlichkeit) aufnehmen. Kontaktieren und beauftragen Sie in der Folge des Unfalls einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt.
Unfallstelle absichern:
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3
Beteiligte:
(Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)
Geschädigter | Unfallverursacher | |
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Rechte: |
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Pflichten: |
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Beauftragung:
Haftpflichtschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem BGB / StGB)
Kaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)
Teilkaskoschadenfall (Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag)
Schäden, die durch die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) in den AKBs geregelt sind: